eiPOTT Verbot – Apple klagt

Darf ein Eierbecher eiPOTT heißen? NEIN so entschied heute das Hamburger Oberlandesgericht. Apple hatte Klage eingereicht und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Jetzt muss sich der Hersteller koziol aus Erbach im Odenwald einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen sonst wird ein Ordnungsgeld von 250.000€ fälig. Kleinlich argumentierten die Hamburger Richter: „eiPott seine eine „künstliche Wortschöpfung“ und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.“ Der Firma koziol bleibt also nichts anderes übrig als einen neuen Namen für den seit 2009 äußerst erfolgreichen Eierbecher zu suchen. Wem fällt ein neuer passender Name ein?

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